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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von DB Radfix durch Kunden

 

1          Geltungsbereich

1.1       Die DB InfraGO AG, Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt, (im Folgenden „DB InfraGO“) betreibt über ihre Webseite www.radfix.bahnhof.de den Vermittlungsservice Radfix („Radfix“), um Kunden die Möglichkeit zu bieten, Buchungen für den Abschluss von Fahrradreparatur- und Wartungsleistungsverträgen („Rad-Services“) mit Werkstattpartnern zu taggenauen Reparaturzeiträumen zu tätigen. 

1.2       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen der InfraGO und dem Kunden (gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet) unabhängig davon, ob der Kunde als Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“) oder als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn DB InfraGO diesen nicht ausdrücklich widerspricht. DB InfraGO speichert diese AGB nach Vertragsschluss nicht, sie können aber jederzeit auf www.radfix.bahnhof.de abgerufen werden. 

1.3       Ergänzend zu diesen AGB gelten im Verhältnis Kunde – Werkstattpartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils mit dem Rad-Service beauftragten Werkstattpartners. Bei Widersprüchen gehen die vorliegenden AGB denen des Werkstattpartners vor. 

 

2          Vertragspartner und Vertragsgegenstand

DB InfraGO betreibt und stellt dem Kunden Radfix zur Verfügung, über den der Kunde Rad-Services bei Werkstattpartnern beauftragen kann. DB InfraGO bietet die auf der Website vom Werkstattpartner gelisteten Leistungen nicht selbst an und ist daher hinsichtlich der beauftragten Fahrradreparatur- und Wartungsleistungen nicht Vertragspartnerin des Kunden. Wenn und soweit der Kunde Rad-Services beauftragt, ist der Werkstattpartner hinsichtlich der Werkstattleistung alleiniger Vertragspartner des Kunden, nicht jedoch DB InfraGO.

 

3          Anmeldung; Nutzungsvertrag mit DB InfraGO

3.1       Um Radfix nutzen zu können, benötigt der Kunde einen Zugang zu dem zentralen Single Sign-On- und Registrierungsdienst BahnID („BahnID“) der DB Fernverkehr AG. Gastbuchungen ohne Anmeldung mittels BahnID sind nicht möglich. Die Registrierung für einen BahnID-Account und die Nutzung sind kostenlos. Infos zur Registrierung bei BahnID kann der Kunde unter https://id.bahn.de abrufen. Es wird auf die dortigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

3.2       Zur Registrierung auf Radfix startet der Kunde den Anmeldeprozess und wird auf eine Website von BahnID weitergeleitet, wo er im Login-Bildschirm seine Zugangsdaten für seinen BahnID-Account eingibt. Verfügt der Kunde noch über keinen BahnID-Account, so kann er zu diesem Zeitpunkt einen erstellen. Der Kunde muss hierfür seine E-Mail-Adresse, Namen und Adresse angeben. Die Eingabe der Daten bei BahnID (E-Mail-Adresse, Namen, BahnID-ID und Adresse) ist für die Anmeldung und Verarbeitung bei Radfix erforderlich.   

3.3       Alternativ zur Anmeldung über BahnID kann sich der Kunde mit einem passwortlosen Login anmelden. Dem Kunden wird nach Eingabe seiner E-Mail-Adresse ein Link per E-Mail zugesendet. Durch Klick auf den Link, erhält der Kunde die Möglichkeit, sich ohne Passwort einzuloggen. Der Link ist nur für eine kurze Zeit gültig. Bei Nutzung des passwortlosen Logins wird automatisch ein temporäres Gastkonto erstellt. Dieses Gastkonto dient der Abwicklung von Dienstleistungen wie Reparaturen und Inspektionen und wird im Anschluss der Rechnungsstellung automatisch geschlossen.

3.4        Nach der Registrierung über den BahnID-Account oder den passwortlosen Login kann der Kunde seine Zahlungsdaten überprüfen, ergänzen oder neu eingeben. Die Angabe von Zahlungsdaten ist für Zahlungsabwicklung über den eingesetzten Payment Service Provider (Ziffer 4.9) erforderlich. Anschließend wird der Kunde auf Radfix zurückgeleitet. Dort muss der Kunde seine Telefonnummer eingeben, um Rückfragen zum Rad-Service zu ermöglichen.

4          Vertragsschluss mit Werkstattpartner, Zahlungsabwicklung

4.1       Der Kunde kann einen Standort und einen Reparaturzeitraum für einen Rad-Service wählen. Im Anschluss kann er eine Auftragsanfrage zu spezifischen Rad-Services des Werkstattpartners stellen. Dabei kann der Kunde aus dem Leistungsportfolio des Werkstattpartners den jeweilig gewünschten Rad-Service durch Anklicken der Leistungen anfragen. Dabei wird ein Entgelt angezeigt, welches die Kosten der gewählten Rad-Services voraussichtlich abdeckt („vsl. Gesamtsumme“). Dem Kunden ist jedoch bewusst, dass der angegebene Preis variieren kann, falls unvorhergesehene Mängel am Fahrrad auftreten. Der Werkstattpartner wird in einem solchen Fall telefonisch mit dem Kunden in Kontakt treten. Ergänzend zu diesem Entgelt kann der Kunde ein zusätzliches Extra-Budget („Preis-Puffer“) freigeben, das dem Werkstattpartner erlaubt, den Rad-Service ohne erneute Rücksprache mit dem Kunden bis zu diesem Maximalbetrag auszuführen. Dem Kunden wird abschließend vor Platzierung der Auftragsanfrage eine Übersicht der zu buchenden Leistungen angezeigt.

4.2       Bis zu einem Klick auf den „zahlungspflichtig bestellen“-Button kann der Kunde die Auftragsanfrage jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem er die gemachten Angaben in den verschiedenen Feldern löscht, ergänzt oder berichtigt oder der Kunde seinen Webbrowser bzw. das Tab schließt. Der Kunde hat im Buchungsprozess die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werkstattpartners aufzurufen und muss sie zum Abschließen der Buchung akzeptieren. Mit dem Absenden der Auftragsanfrage gibt der Kunde gegenüber dem Werkstattpartner ein bindendes Angebot auf Abschluss eines zahlungspflichtigen Fahrradreparatur- und Wartungsleistungsvertrags ab.

4.3       Unmittelbar nach dem Absenden seines Angebots erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugesandt. Ein Vertrag zwischen Kunde und Werkstattpartner über Rad-Services kommt damit noch nicht zu Stande. DB InfraGO leitet das Angebot des Kunden an den Werkstattpartner weiter. Anschließend weist DB InfraGO dem Kunden per E-Mail einen Stellplatz an einem Fahrradbügel zu, an den der Kunde sein Fahrrad mittels eines für den Rad-Service vorgesehenen Schlosses anschließen kann. Die Verwendung eines eigenen Schlosses des Kunden am Fahrradbügel würde die Durchführung des Rad-Services unmöglich machen und ist dem Kunden deshalb untersagt. Damit die Leistung innerhalb des Reparaturzeitraumes durchgeführt werden kann, muss die Abgabe des Fahrrads bis 9.00 Uhr des Buchungstages erfolgen; anderenfalls kann die Leistung ggf. nicht im gebuchten Reparaturzeitraum durchgeführt werden. Anschließend muss der Kunde die Abgabe des Fahrrads über Radfix bestätigen.

4.4       Der Vertrag mit dem Werkstattpartner kommt zu Stande, sobald der Werkstattpartner das Fahrradschloss am Fahrradbügel öffnet und mit der Durchführung des Rad-Services beginnt (Annahme des Angebots). Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung des Werkstattpartners.

4.5       Der Werkstattpartner ist nur beim Vorliegen eines berechtigten Grundes berechtigt, die Annahme der Angebotsanfrage zu verweigern. In einem solchen Fall wird der Kunde unverzüglich per E-Mail darüber informiert, dass der Vertrag nicht zu Stande gekommen ist.

4.6       Sollte sich nach Beginn der Durchführung des Rad-Services weitergehender Reparaturbedarf herausstellen, der nicht von der voraussichtlichen Gesamtsumme sowie dem ggf. freigegebenen Preis-Puffer umfasst wird, wird der Werkstattpartner den Kunden kontaktieren und dessen Zustimmung zur Durchführung der weiteren Tätigkeiten einholen. Lehnt der Kunde die Vornahme der weiteren Tätigkeiten ab, ist der Werkstattpartner nach freiem Ermessen berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen oder den Rad-Service vertragsgemäß, d.h. ohne Berücksichtigung des weitergehenden Reparaturbedarfs, auszuführen.

4.7       Ist die Durchführung des Rad-Service nicht innerhalb des gebuchten Reparaturzeitraumes möglich ist, wird der Kunde darüber vom Werkstattpartner telefonisch informiert. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

4.8       Sobald der Rad-Service durchgeführt worden ist und das Fahrrad des Kunden wieder am Fahrradbügel durch den Werkstattpartner angeschlossen wurde, wird der Kunde von Radfix entsprechend per E-Mail informiert. Der Kunde kann sein Fahrrad innerhalb des dort benannten Abholungszeitfensters abholen (Ziffer 6.3) und muss die Abholung per Klick auf den Button aus der E-Mail („Fahrrad abholen“) und in Radfix („Fahrrad abgeholt“) bestätigen.

4.9       Nach Erbringung des Rad-Services wird das Entgelt über die bei Beginn der Buchung hinterlegte Kreditkarte abgebucht. DB InfraGO setzt für die Zahlungsabwicklung den externen Payment Service Provider Payone GmbH („Payone“) ein. Payone ermöglicht die Bezahlung der beauftragten Rad-Services mit folgenden Zahlungsmethoden: VISA und Mastercard. Payone hat die erforderliche PCI DSS Zertifizierung für Kreditkartenzahlungen. Für die Zahlungsabwicklung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Für die Zahlungsabwicklung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Payone. Anschließend stellt DB InfraGO dem Kunden eine Rechnung des Werkstattpartners zum Abruf bereit.

 

5          Leistungsangebot; Verfügbarkeit der Vermittlungsplattform

5.1       DB InfraGO stellt dem Kunden Radfix zur Verfügung, über das der Werkstattpartner Rad-Services gemäß des vom Werkstattpartner zusammengestellten Leistungsportfolios anbieten kann.

5.2       DB InfraGO stellt dem Kunden jene Informationen bereit, die der Werkstattpartner der DB InfraGO zur Erfüllung des Rad-Services am gewählten Standort bereitgestellt hat. Dazu zählen das Leistungsportfolio, das verfügbare Buchungs- und Abholzeitfenster, ein Kostenvoranschlag für die gewählten Rad-Services („vsl. Gesamtsumme“) und ggf. den Preis-Puffer zum Rad-Services (siehe Ziffer 4.1). 

5.3       Der Kunde kann über Radfix eine Auftragsanfrage an den vom Kunden ausgewählten Werkstattpartner mit den vom Kunden gewählten Rad-Services des Leistungsportfolios des Werkstattpartners platzieren.  

5.4       DB InfraGO übermittelt die Angebotsanfragen des Kunden an den Werkstattpartner. Der Vertrag über die Erbringung der Rad-Services kommt durch tatsächliches Handeln des Werkstattpartners zustande (Ziffer 4.4). Der Kunde kann die Buchungsdetails über Radfix einsehen und nach Abschluss des Auftrags seine Rechnung herunterladen.

5.5       DB InfraGO ist bemüht, die in Ziffern 5.1 – 5.4 genannten Leistungen dauerhaft und störungsfrei anzubieten, ist aber nicht verpflichtet, dem Kunden Radfix jederzeit zugänglich zu machen.

5.6       DB InfraGO ist berechtigt, die Nutzung von Radfix vorübergehend nach billigem Ermessen einzuschränken, sofern dies im Hinblick auf Sicherheit, Integrität und Kapazitätsgrenzen oder zur Durchführung technischer Maßnahmen an Radfix, beispielsweise Wartungsarbeiten, erforderlich ist. DB InfraGO berücksichtigt hierbei die berechtigten Interessen des Kunden und wird den Kunden über eine Einschränkung rechtzeitig informieren.

 

6          Pflichten des Kunden

6.1       Der Kunde ist verpflichtet, in der Angebotsanfrage (Ziffer 4.2) wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, DB InfraGO über Änderungen dieser Angaben unverzüglich zu informieren.

6.2       Der Kunde ist nach Vertragsschluss mit dem Werkstattpartner verpflichtet, zwecks Übergabe das Fahrrad nur mit dem für den Rad-Service bestimmten Fahrradschloss zu sichern. Im Fall, dass der Werkstattpartner aus Gründen, die im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden liegen, das Fahrrad nicht vom Fahrradbügel lösen kann und damit der Rad-Service nicht durchgeführt werden kann, ist der Werkstattpartner berechtigt, nach freiem Ermessen eine angemessene Aufwandspauschale gegenüber dem Kunden insbesondere wegen der vergeblichen Anfahrt geltend zu machen.

6.3       Der Kunde ist verpflichtet, nach Durchführung des Rad-Services das Fahrrad innerhalb des Abholzeitraumes von dem Fahrradbügel zu entfernen. Im Falle der Nichtabholung wird das Fahrrad vierundzwanzig (24) Stunden nach Ablauf des Buchungszeitraumes an das Bahnhofsmanagement der DB InfraGO am jeweiligen Standort übergeben. Weiteres regeln die dortigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde wird über das Entfernen vom Fahrradbügel informiert.

6.4       Der Kunde darf keine massenhaften Nachrichten mit gleichem Inhalt über Radfix versenden. Jede Form des Spammings oder ähnliche belästigende Handlungen gegenüber DB InfraGO, Werkstattpartnern und Dritten über Radfix ist verboten.

 

7          Gewährleistung und Haftung der DB InfraGO

7.1       Die verschuldensunabhängige Haftung von DB InfraGO für anfängliche Mängel von Radfix ist ausgeschlossen.

7.2       DB InfraGO haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DB InfraGO nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Haftungsausschluss und -begrenzung gelten weiter nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3       Die Haftungsbestimmungen und -begrenzungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von DB InfraGO.

7.4       DB InfraGO haftet nicht für die Verfügbarkeit von Rad-Services der Werkstattpartner oder für die Ansprüche, die dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis mit dem Werkstattpartner entstehen (z.B. Gewährleistungsansprüche). Haftungs- und Gewährleistungsansprüche aus diesem Vertragsverhältnis richten sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werkstattpartners oder den gesetzlichen Vorschriften. 

 

8          Änderungen dieser AGB und der vertraglich vereinbarten Leistungen

8.1       Änderungen dieser AGB und der mit DB InfraGO vertraglich vereinbarten Leistungen bedürfen grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Eine entsprechende Änderungsvereinbarung kommt zustande, wenn DB InfraGO den Kunden z.B. in Form eines Pop-up-Fensters über die beabsichtigte Änderung der AGB informiert, verbunden mit der Aufforderung, die mit „Ich stimme zu“ (oder vergleichbar) bezeichnete Schaltfläche anzuklicken. Klickt der Kunde diese Schaltfläche an, kommt die Änderungsvereinbarung zustande.

8.2       Alternativ kann DB InfraGO dem Kunden die geplante AGB-Änderung in Textform (z.B. per E-Mail) anbieten und den Kunden um seine Zustimmung bitten. Wählt DB InfraGO diesen Weg, teilt DB InfraGO die beabsichtigten Änderungen dieser AGB oder der vertraglich vereinbarten Leistungen dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden mit. Änderungen dieser AGB oder der vertraglich vereinbarten Leistungen gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn ihnen der Kunde nicht bis zu deren Wirksamwerden widerspricht (Zustimmungsfiktion). DB InfraGO weist den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders über sein jederzeitiges Kündigungsrecht, die Sechs-Wochen-Frist und auf die Rechtsfolge seines Schweigens hin.

8.3       Den in Ziffer 8.2 beschriebenen Zustimmungsmechanismus (Möglichkeit der Zustimmungsfiktion) wird DB InfraGO nur wählen, wenn die geplante Änderung auf Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zurückgeht oder technischer oder prozeduraler Natur ist (z.B. Wechsel des Payment Service Providers) und die Rechte und Pflichten des Kunden entweder überhaupt nicht oder allenfalls geringfügig berührt. Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B. die Einführung eines Nutzungsentgelts für den Vermittlungsservice Radfix) oder sonstige AGB-Änderungen, die die rechtliche Situation des Kunden nicht nur unwesentlich berühren (z.B. eine neue Haftungsregelung) bedürfen dagegen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

 

9          Vertragslaufzeit; Kündigung

9.1       Der auf diesen AGB basierende Nutzungsvertrag läuft unbefristet und beginnt mit Vertragsschluss. 

9.2       Der Kunde kann diesen Vertrag jederzeit kündigen. 

9.3       DB InfraGO kann diesen Vertrag mit einer Frist von fünf (5) Werktagen kündigen. 

9.4       Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der DB InfraGO zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, bei:

a)         Laufenden Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereiches von DB InfraGO liegen, wie Naturkatastrophen, Feuer oder unverschuldetem Netzausfall.

b)         Wesentlichen Verstöße des angemeldeten Kunden gegen die Pflichten aus Ziffer 6.

9.5       Die Textform (beispielsweise per E-Mail, Fax oder Brief) ist ausreichend, um eine wirksame Kündigung zu erklären. 

 

10        Sonstiges

10.1     Die Vertragssprache ist Deutsch.

10.2     Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese AGB eine Lücke enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.  

10.3     Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Kunde unter http://www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann. DB InfraGO ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

10.4     Es gilt deutsches Recht.

10.5     Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, oder er Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von DB InfraGO.

 

Stand: Januar 2024